L

Fahrzeug

Zugmaschinen

  • für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 40 km/h
  • mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden

 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit

  • bbH max. 25 km/h
  • auch mit Anhänger

 

Mindestalter

  • 16 Jahre