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Gabelstapler

Allgemeine Informationen

Die berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen regeln die Benutzung eines Gabelstaplers für die Beschäftigten innerhalb des Betriebsgeländes, also im nicht öffentlichen Verkehrsraum.

Soll der Gabelstapler auch im öffentlichen Verkehrsraum eingesetzt werden, müssen auch die Bestimmungen der Zulassungsordnung (StVZO), der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) beachtet werden.

Seit dem 1.1.1999 ist die neue Fahrerlaubnisverordnung in Kraft. Zumindest für den Einsatz von Gabelstaplerfahrern im öffentlichen Verkehrsraum gibt es eine deutliche Erleichterung.

Mußten die eingesetzten Fahrer nach altem Recht in der Regel den Führerschein Klasse 3 oder 2 besitzen, abhängig von der zul. Gesamtmasse des Staplers, so genügt jetzt die Fahrerlaubnis der Klasse L für Stapler bis zu einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

Nur dann, wenn die Geschwindigkeit des Staplers höher angesiedelt ist, greift wieder die Regelung über die zul. Gesamtmasse und es wird die Fahrerlaubnis der Klasse C1 oder C benötigt.

Inhaber von Führerscheinen nach altem Musters müssen nur bei der für sie zuständigen Führerscheinstelle Ihren Führerschein gegen einen neuen Kartenführerschein umtauschen, um die Klasse L zu bekommen und damit in den Genuß der Neuregelung zu gelangen.

 

Achtung!

Die alten Fahrerlaubnisse berechtigen nicht dazu einen Stapler bis 25 km/h ohne die Beachtung der zul. Gesamtmasse im öffentlichen Verkehrsraum zu fahren.

 

UVV - Lehrgang für Gabelstaplerfahrer

Die Grundausbildung wird von uns gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) durchgeführt. Die Lehrgänge entsprechen den Bestimmungen der BGV D27, BGV A1 und den Grundsätzen für die Auswahl und Ausbildung von Gabelstaplerfahrern der gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie der VDI Richtlinie 3632.

Die Lehrgänge sind für Teilnehmer mit und ohne Fahrpraxis geeignet. Nach erfolgreich abgelegter Erfolgskontrolle wird den Teilnehmern zum Abschluß der Fahrausweis ausgehändigt.

 

Zugangsvoraussetzung:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Sehtest


Lehrgangsdauer: 1-2 Tage

Nachweise: Fahrausweis für Gabelstaplerfahrer

Preis: Auf Anfrage

Anmeldungen

Mo+Mi in Gedern
von 18.00-19.00 Uhr

 

Di+Do in Nidda 
von 18.00-19.00 Uhr

 

und jederzeit hier auf unserer Seite... einfach oben auf Onlineanmeldung klicken ;)

 

Telefonisch sind wir Montag-Freitag erreichbar.


Tel.:          06045/2176

Email: